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Adresse
- Finanzamt Feldkirch
- Reichsstraße 154
- 6800 Feldkirch, Österreich
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Kontakt
- Telefonnummer - Privatpersonen: 050 233 233
- Telefonnummer - UnternehmerInnen: 050 233 333
Öffnungszeiten - Finanzamt Feldkirch
- Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten im Sommer - Juli und August
- Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
In Österreich sind die einzelnen Finanzämter jene unterste behördliche Stelle, die die Steuern der Österreicher nicht nur einzieht, sondern auch fortlaufend verwaltet, und bei Bedarf Mahnungen an den Mann bringt. Detaillierter formuliert sind sie Behörden der direkten Bundesverwaltung, deren wesentliche Aufgabenbereiche in der Bundesabgabenordnung (BAO) zu finden sind.
In ganz Österreich gibt es - verteilt über alle neun Bundesländer - vierzig Niederlassungen mit den Aufgaben des Finanzamtes, die dem BMF (dem Bundesministerium für Finanzen), also quasi dem Hauptfinanzamt, unterliegen. Die Einrichtung treibt jedoch nicht nur Gelder ein, sondern ist auch ein Ansprechpartner für Privatpersonen sowie Unternehmer in vielen weiteren Belangen.
Die Aufgabenbereiche
Das Hauptaugenmerk liegt - wie bereits erwähnt - in der Verwaltung der Steuergelder. Allerdings befinden sich auch der Spieler- und Glückspielschutz, Investmentfonds und die Altersvorsorge in ihrer Zuständigkeit. Steuerlich werden nicht nur Unternehmersteuern berücksichtigt, sondern auch die Steuern der inländischen Angestellten und der Arbeiter verwaltet. Auch für Großbetriebsprüfungen ist das Finanzamt, bzw. eine dem Finanzamt unterstellte Einheit verantwortlich, um deren steuerliche Situation zu prüfen.
Der Besuch beim Finanzamt
Die Mitarbeiter des österreichischen Finanzamts erteilen den Bürgern Auskunft über die Themen der Steuern und Gebühren, Glücksspiel und Spielerschutz, Zollangelegenheiten sowie Import und Export, den generellen Finanzmarkt, Wirtschaftspolitik und befassen sich außerdem mit Betrugsbekämpfung. Auch eine ganze Menge Online Services werden mittlerweile über die eigene Webseite und auch über Finanz Online geboten: Dazu gehören beispielsweise die Arbeitnehmerveranlagung, das Herunterladen diverser Formulare (zum Beispiel der Antrag auf Familienbeihilfe, die USt-Voranmeldung, die Erstattung der Kapitalertragssteuer, der Antrag auf Kindergelder und der Steuerausgleich), und weitere.
Wer also in Zeiten der moderne mehr Wert auf Bürokratie legt, der kann sich beruhigt auf den Weg zum Finanzamt machen; zwar werden mittlerweile fast alle Services online angeboten, doch ein persönlicher und direkter Ansprechpartner kann durch kein Medium ersetzt werden.
Das BMF - Bundesministerium für Finanzen
Das Ministerium für Finanzen legt besonderen Wert auf Bürgernähe und die Kommunikation mit eben diesen. Hinsichtlich der Thematiken Budget und Steuerpolitik, Wirtschaft- und Strukturpolitik, Kommunikations- und Informationstechnologie und Zollwesen nehmen die Mitarbeiter die Fragen und Anliegen der österreichischen Bürger entgegen. Mit Hauptsitz der Sektionen Eins bis Vier in Wien wird von dort aus zentral und bundesweit gesteuert, agiert und bei Bedarf entsprechend reagiert. Unterstützt wird das Bundesministerium für Finanzen dabei nicht nur von den vierzig Stabstellen im Lande, sondern auch durch einige untergegliederte Abteilungen, die teils dem Finanzamt unterstellt sind, teils jedoch auch völlig selbständig handeln.
Die Sonderabteilungen der Finanzbehörde
Nicht mit dem Finanzamt zu verwechseln sind diverse Spezialabteilungen der österreichischen Wirtschaft. Hierzu zählen zum Beispiel Steuerfahnder - diese sind nicht das Finanzamt, sondern agieren wirtschaftlich und personell selbständig; es handelt sich jedoch auch bei der Steuerfahndung um eine bundesweit handelnde Einheit.
Ebenso gilt es, die Finanzpolizei zu erwähnen. Diese ist die dem Finanzamt unterstellte Einheit zur Betrugsbekämpfung. Gezielte Kontrollen sollen dabei Steuerhinterziehung, eine organisierte Schattenwirtschaft und den so genannten Sozialbetrug nicht nur aufdecken, sondern bestenfalls sogar verhindern.
Glücksspielszene und Verkehr haben ebenso eine eigene Abteilung: die FAGVG, das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel. Sie stellt die bis dato einzige bundesweit organisierte Abgabenbehörde dar.
Das Bundesfinanzgericht ist - wie der Name schon verrät - das Strafgericht mit den Schwerpunkten Beihilfen-, Steuer- und anderweitiger Finanzstrafangelegenheiten. Es entscheidet vorwiegend über Beschwerden gegen Bescheide.
Das österreichische Finanzamt kooperiert außerdem mit der Ministerialbibliothek; in dieser finden Interessierte eine gewaltige Menge an Lektüren, die das Steuer- und das Zollwesen, die Verwaltung, den Staatshaushalt sowie auch das gesamte Bank-, Versicherungs-, Kredit- und Finanzwesen behandeln.
Mit der BFA verfügt das Finanzamt sogar noch über eine eigene Bildungseinrichtung. Diese dient in erster Linie der eigenen Personalentwicklung.
Und da auch ein Finanzamt nicht allwissend ist, braucht auch dieses in Österreich Unterstützung von außen, und hat sich einen Berater engagiert. Diese Beraterabteilung nennt sich Finanzprokuratur und übernimmt die Rechtsvertretung und -beratung für die Republik Österreich.
Weitere Aufgaben
In wirtschaftlichen und politischen Belangen ist das Finanzamt in Österreich also nicht nur Steuern und Geld betreffend versiert; nahezu jeder wirtschaftliche oder politische Bereich wird irgendwo behandelt, oder zumindest mit einem Verweis auf mögliche genauere Ausführungen angeschnitten. Aufgrund der geldpolitischen Lage in Österreich und den gewaltigen Unterschieden zwischen Ost und West zählt das Finanzamt unberechtigterweise zu den am liebsten gemiedenen Kontaktadressen, vor allem bei den Unternehmern und dem geringen Prozentsatz an Schwarzarbeitern.
Das Hauptproblem liegt dabei darin, dass die generellen Versteuerungen nicht nur wahnsinnig hoch sind, sondern das Steuerrecht auch ein absolut undurchdringlicher Berg an Papier ist, mit dem sich eigentlich jeder Selbständige auskennen sollte, dem jedoch die Zeit fehlt, um sich mit dem gesamten Gesetzestext auseinanderzusetzen. So entsteht bei den Bürgern das Bild, dass das Finanzamt den selbständigen "ausnimmt", obwohl es sich selbst lediglich an das vom Staat vorgegebene Gesetz hält. Um den komplexen steuerrechtlichen Rahmen als Bürger besser zu verstehen hat es sich das Finanzamt zur Aufgabe gemacht, in regelmäßigen Abständen den Unternehmen Besuche abzustatten.
Weitere Informationen über Ihr Finanzamt in Feldkirch finden Sie auf FinanzOnline oder unter service.bmf.gv.at.
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Autor: Daniel Herndler
Daniel Herndler ist Autor zu Steuer- und Finanzthemen in Österreich und stellt alle Informationen und Inhalte zur Arbeitnehmerveranlagung in einfacher Sprache zur Verfügung.
Stand: 11/2024