Mit der neuen Steuer-App können sich ArbeitnehmerInnen ihre Gutschrift vom Finanzamt holen.
So erhält man jetzt noch schneller sein Geld zurück!
Jedem von uns kann es passieren, dass wir uns in einer Situation wiederfinden, in der wir darauf angewiesen sind Hilfen von anderen Stellen anzunehmen.
Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes
In der Regel liegt der prozentuale Satz des Arbeitslosengeldes bei 55 % des letzten oder auch vorletzten jährlichen Nettoeinkommens. Bei der Auszahlungsdauer ist von Beginn an eine Frist von 20 Wochen gegeben. Liegt allerdings eine 156 Wochen lange versicherungspflichtige Beschäftigung vor, so kann diese Frist auf 30 Wochen ausgeweitet werden.
Auch bei der Höhe der Auszahlung gibt es gewisse Ausnahmeregelungen. Liegt das Netto Jahreseinkommen unter einer gewissen Grenze, so kann der Auszahlungsbetrag von 55% auf 60% bis hin zu 80% angepasst werden. Unter ams.at finden Sie weitere Informationen diesbezüglich.
Da das Arbeitslosengeld in Österreich frei von Steuern ist, wird es auch nicht in der Veranlagung für Arbeitnehmer berücksichtigt.
Nebeneinkommen während des Bezugs
Während des Erhalts von Arbeitslosengeld ist es möglich sich nebenbei etwas dazu zu verdienen. Hier gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze, die es erlaubt bis zu 425,70€ monatlich brutto dazu zu verdienen. Zur genaueren Berechnung der Höhe Ihres Arbeitlosengeldes sollte Sie den kostenlosen Online-Rechner verwenden!
Alle Informationen zum Arbeitslosengeld in Österreich
Solange arbeitsfähig, willig nach Arbeit und aktuell ohne festen Job sind, haben Sie in der Österreichischen Bundesrepublik Anspruch auf Arbeitslosengeld und erhalten dieses im Normalfall auch. Die diesbezüglichen Vorgehensweisen und Voraussetzungen sind in Österreich klar und offen strukturiert und geregelt.
Damit ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld seine Gültigkeit erhält sind Sie dazu verpflichtet sich für den Arbeitsmarkt offen und bereit zu halten. Seien Sie dazu bereit, einen festen Arbeitsplatz anzunehmen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Mindestmaß von 20 Wochenstunden erfüllt werden muss, damit es einer festen Arbeit entspricht. Wie bei fast allen Gesetzen gelten auch hier wieder gewisse Sonderregelungen. Lebt in der Bedarfsgemeinschaft ein Kind unter 10 Jahren, oder eines mit einer nachgewiesenen Behinderung, so wird die Stundenanzahl von 20 auf lediglich 16 Wochenarbeitsstunden reduziert. Das Kind muss allerdings nachgewiesen im selben Haushalt leben.
Zwei Arten des Bezugs
Die eine Person beantragt zum ersten Mal Arbeitslosengeld. Diese muss vorher 52 Wochen versicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen Anspruch zu besitzen. Der Zeitraum über den sich diese 52 Wochen erstrecken beträgt zwei Jahre.
Die andere Person, die Arbeitslosengeld beantragen kann, tut dies nicht zum ersten Mal. Sollten Sie erneut darauf angewiesen sein, Arbeitslosengeld zu beantragen, so müssen 28 Wochen versicherungspflichtige Arbeit nachgewiesen werden, damit ein Anspruch besteht. Diese 28 Wochen erstrecken sich allerdings nur noch über den Zeitraum des letzten Jahres. Die hier gültigen Ausnahmeregelungen betreffen Wehrdienstleistende und unter 26 jährige.
Antrag beim AMS
Sind Sie schon im Besitz eines eAMS-Kontos? Falls nicht, müssen Sie persönlich erscheinen um die Beantragung durchzuführen. Wer im Besitz eines Online Kontos ist, der erfährt auch Online wie der Antrag durchzuführen ist. Alle Hilfen werden gegeben und der Auftrag kann vollkommen online stattfinden.
Für alle anderen gelten bestimmte Fristen und Regelungen zur persönlichen Vorsprache. Dabei wird unterschieden, ob die Meldung zur Arbeitslosigkeit bereits vor dessen Eintritt geschehen ist, oder nicht. Erfolgte die Angabe für den Status arbeitssuchend bereits vor der Arbeitslosigkeit, so verbleiben 10 Tage, bis zur spätesten Meldungspflicht bei der dafür vorgesehenen Behörde.
Sollte die Arbeitslosigkeit nicht vorab angekündigt und angemeldet worden sein, sind Sie dazu verpflichtet sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich vorzustellen und arbeitssuchend zu melden.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Hat der Betroffene, der nun darauf angewiesen ist Arbeitslosengeld zu beantragen, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 156 Wochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet, besteht ein Anspruch auf 30 Wochen Zahlung des Arbeitslosengeldes. Andernfalls besteht lediglich ein Anspruch von 20 Wochen Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Selbstverständlich existieren auch hier wieder einige Sonderregelungen.
- Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von 312 Wochen innerhalb der letzten 10 Jahre erhöht sich der Anspruch auf 39 Wochen. Allerdings nur, sollte der Betroffene das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben.
- Der Anspruch wird auf 52 Wochen verlängert, sofern der Betroffene innerhalb der letzten 15 Jahre mindestens 468 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt war und das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat.
- Der Anspruch kann sich auf 78 Wochen erhöhen, wenn dieser nach einer beruflichen Rehabilitation eintritt. Können in diesem Bezug Weiterbildungen, die der beruflichen Integration dienen abgetan werden, so kann sich der Anspruch auf ganze drei bis vier Jahre erweitern.
Höhe des Arbeitslosengeldes in Österreich
Drei Faktoren spielen bei der Höhe der Summe eine ausschlaggebende Rolle: Familienzuschläge, Ergänzungsbeiträge und der Grundbetrag.
Der Grundbetrag ist zunächst davon abhängig, ob die Meldung der Arbeitslosigkeit zwischen dem 01.01. und dem 30.06. erfolgt, oder zwischen dem 01.07. und 31.12. Geschieht die Meldung während der ersten Halbzeit des Jahres, so ist der Betrag der Einkünfte aus dem vorletzten Jahr ausschlaggebend. Wird die Meldung in der zweiten Hälfte des Jahres durchgeführt, so dienen lediglich die Beiträge aus dem Vorjahr der Berechnung.
Für die Berechnung des Grundbetrages wird die jährliche Nettosumme der Einkünfte genutzt und daraus ergibt sich im Normalfall dass 55 Prozent des Nettobetrages das Einkommen aus Arbeitslosengeld ergeben.
Familienzuschläge und Ergänzungsbeiträge
Lebt im Haushalt des Betroffenen ein wirtschaftlich betroffenes Kind, so wird in jedem Fall individuell berechnet, ob und um welche Höhe sich der Anspruch erhöht. Ergänzungsbeiträge werden dann fällig, sollte das Nettoeinkommen das ausschlaggebend für die Rechnung ist zu niedrig sein.
Mit der kostenlosen Steuer-App können sich ArbeitnehmerInnen ihre Gutschrift vom Finanzamt holen.
So erhält man jetzt noch schneller sein Geld zurück!
Autor: Daniel Herndler
Daniel Herndler ist Autor zu Steuer- und Finanzthemen in Österreich und stellt alle Informationen und Inhalte zur Arbeitnehmerveranlagung in einfacher Sprache zur Verfügung.
Stand: 03/2025