Pendlerrechner

Kilometer bis zur Arbeit
Öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?

Pendlerpauschale berechnen

  • Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (in Kilometer) angeben.
  • Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel mit "Ja" oder "Nein" auswählen.
  • "Berechnen" klicken!

Die Pendlerpauschale steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer in Österreich zu. Es wird dafür Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte errechnet. Sie kann mittels Pendlerrechner berechnet und im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs oder direkt beim Arbeitgeber beantragt werden.

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Die Pendlerpauschale bietet für Arbeitnehmer eine Reihe von Mehrwerten. Die Berechnung hierfür gestaltet sich ebenso einfach, denn mit der Hilfe des Pendlerrechners, kann eine einfache und schnelle Berechnung hierzu sichergestellt werden.

Wichtig!

Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird die Pendlerpauschale für alle Anspruchsberechtigten in Österreich verdoppelt. Der Pendlereuro wird in diesem Zeitraum vervierfacht. Damit steigt die Höhe der Pauschale bei der Lohnverrechnung bzw. dem Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 an.

Die Pendlerpauschale in Österreich

Die Pendlerpauschale in Österreich steht prinzipiell jedem Arbeitnehmer zu, wenn der hierbei anfallende Arbeitsweg zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeitsstätte eine Reihe von Faktoren erfüllt. Eine hierbei wichtige Pendlerstufe wird im Einzelnen auf der Basis der entsprechenden Arbeitswegdistanz bemessen. Die hierbei anfallenden monatlichen sowie jährlichen Beträge werden dem Arbeitnehmer monatlich oder auch jährlich ausbezahlt.

Online berechnen mit dem Pendlerrechner

Die Pendlerpauschale oder auch der Pendlereuro kann entweder bei dem zuständigen Finanzamt oder bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Die eigentlichen Fahrtkosten hierbei zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte werden in diesem Zuge durch den sogenannten Verkehrsabsetzungsbetrag abgegolten. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden, so besteht jedoch auch ein zusätzlicher Anspruch auf eine kleine oder große Pendlerpauschale. Grundsätzlich können jedoch nicht die tatsächlich anfallenden Kosten des Arbeitnehmers vollumfänglich geltend gemacht werden.

Nutzen Sie zur Berechnung einfach den Online-Pendlerrechner!

Antrag

Man kann in Österreich den Pendlereuro oder auch die Pendlerpauschale auf zwei unterschiedlichen Wegen beantragen:

  • Im Verlauf des aktuellen Kalenderjahres beim derzeitigen Arbeitgeber direkt
  • Im Rahmen der Steuererklärung im darauffolgenden Veranlagungszeitraum

Anspruch

Grundsätzlich ist der Anspruch auf die Pendlerpauschale an einige Faktoren gebunden, die nachfolgend kurz erläutert werden:

  • Die Möglichkeit bzw. Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Die grundlegende Entfernung zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz
  • Ein zeitliches Überwiegen in dem Lohnzahlungszeitraum

Die kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale kann wie folgt nach Stufen interpretiert werden:

  • 20 km bis 40 km Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 58,00 € oder einen Jahresbetrag von 696,00 € nach sich.
  • 40 km bis 60 km Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 113,00 € oder einen Jahresbetrag von 1.356,00 € nach sich.
  • Mehr als 60 km Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 168,00 € oder einen Jahresbetrag von 2.016,00 € nach sich.

Die große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale kann wie folgt nach Stufen interpretiert werden:

  • 2 km bis 20 km Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 31,00 € oder einen Jahresbetrag von 372,00 € nach sich.
  • 20 km bis 40 km Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 123,00 € oder einen Jahresbetrag von 1.476,00 € nach sich.
  • 40 km bis 60 km Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 214,00 € oder einen Jahresbetrag von 2.568,00 € nach sich.
  • Mehr als 60 Entfernung zieht einen monatlichen Betrag von 306,00 € oder einen Jahresbetrag von 3.672,00 € nach sich.

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, dass man im Pendlerrechner darauf achten muss, dass die Uhrzeiten auch glaubwürdig sind. Man sollte, als Arbeitgeber hierbei in der Lage sein nachzuweisen, dass die durchschnittliche Anfangsarbeitszeit auch in diesem Zeitrahmen ist.

Beachten sollten Arbeitnehmer in diesem Kontext auch dringend, dass es wichtig ist zu welchen Zeiten die öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Wenn die Zeiten der öffentlichen Verkehrsmittel in Summe sehr ungünstig ausfallen, um pünktlich zur Arbeit zu gelangen, so ist es ebenso möglich eine Pendlerpauschale zu beantragen.

Der Ablauf des Antrags zur Pendlerpauschale

  1. Die Berechnung der Entfernung von zu Hause bis zur eigentlichen Arbeitsstätte.
  2. Die Berechnung des Pendlereuros mit dem Rechner.
  3. Das Angeben der notwendigen Angaben im Formular zum Steuerausgleich.
  4. Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Nach dem Ablauf des Kalenderjahres

Der Pendlereuro

Der Pendlereuro berechnet sich aus den zurückgelegten Kilometern zwischen dem gemeldeten Wohnsitz sowie der Arbeitsstätte. Man multipliziert es mit zwei. Der herbei entstehende Betrag wird per anno berechnet und ist von der zu entrichtenden Steuer abzuziehen.

Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte 26 km zurücklegt, so beträgt das Endergebnis 52 Euro.

Das Homeoffice in Österreich und dessen Vorteile

Arbeitnehmer können aufgrund des technischen Fortschritts problemlos heutzutage auch von zu Hause arbeiten. Oftmals bietet sich dieses Vorgehen sogar an, denn wer täglich eine Stunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, der schätzt es diese Zeit einzusparen und von zu Hause aus zu arbeiten. Mittlerweile bieten viele Arbeitgeber auch die Möglichkeit an von zu Hause aus zu arbeiten. Das Homeoffice erfreut sich einer sehr großen Beliebtheit. Insbesondere aufgrund der einfacheren Rahmenbedingungen und der erhöhten Vereinbarung zwischen Familie und Beruf, steht das Homeoffice in einem starken Fokus der Familienpolitik in Österreich.

Steuerliche Vorteile, die sich hieraus ergeben?

Nutzern des Homeoffice steht natürlich in den Zeiten, in denen sie im Homeoffice arbeiten, so keine Pendlerpauschale oder ähnliches zu. Der Gesetzgeber hat sich jedoch auch hier etwas einfallen lassen und bietet steuerliche Vergünstigungen anderer Art an. Telefonkosten, Handykosten und weitere Kostenbestandteile, können zumindest zu einem gewissen Grad steuerlich abgesetzt werden. Auch die Kosten für das klassische Arbeitszimmer können in diesem Rahmen zum Tragen kommen. So oder so ist es auch in diesem Bereich wichtig Rechnungen, Belege und Quittungen als Nachweis aufzubewahren.

Der Trend zum Homeoffice hat aufgrund der hervorragenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch nicht vor Österreich Halt gemacht. Im Schnitt arbeiten Arbeitnehmer zumindest an einem Tag in der Woche von zu Hause aus. Die Erreichbarkeit ist aufgrund des technischen Fortschritts gegeben. Es müssen jedoch ein paar steuerliche Aspekte in diesem Zuge insbesondere bei der Berechnung der Pendlerpauschale oder Ähnliches beachtet werden.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor zu Steuer- und Finanzthemen in Österreich und stellt alle Informationen und Inhalte zur Arbeitnehmerveranlagung in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 09/2024