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Der Familienbonus Plus als Steuerentlastung für Familien in Österreich. Dabei entscheiden die Höhe des Einkommens, das Alter der Kinder oder des Kindes, sowie der Bezug der Familienbeihilfe über die Höhe der Steuerentlastung.

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Wichtig!

Die Höhe des Familienbonus beträgt ab 01. Januar 2022 für Kinder unter 18 Jahre bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Für Kinder über 18 Jahre liegt sie bei 650 Euro. Sie kann unterjährig über die Lohnverrechnung oder bei der Arbeitnehmerveranlagung ab dem Jahr 2023 beantragt werden.

Die Grundidee eines sogenannten Familienbonus Plus ist es, Familien zu unterstützen, welche in der Regel ohnehin durch die Zahlung von Steuern und den Kosten der Kindererziehung belastet werden. Der Staat versucht mit der Einführung dieser Hilfemaßnahme, Familien eine Entlastung zu bieten. Gerade für Menschen, die arbeiten und zeitgleich für Kinder – finanziell – sorgen, ist es oftmals schwierig, sich finanziell über Wasser zu halten.

Wichtig!

Die Steuerreform soll mit der Einführung des Familienbonus Plus in etwa 900.000 Familien bzw. 1,6 Millionen Kinder von der Steuer befreien – in Zahlen macht dich den Berechnungen nach in etwa 1,5 Milliarden Euro aus. Dies ist die größte Unterstützungsmaßnahme des Staates, die es bisher gab.

Höhe der Steuerentlastung

Man bekommt die Unterstützung nicht als eigentliche Geldleistung, der Familienbonus ist im Grunde nichts anderes, als ein Absetzbetrag. Die Steuerlast wird also mit einem Betrag von 1.500 Euro pro Kind und Jahr direkt reduziert. Ausbezahlt bzw. gewährleistet wird dieser für Eltern grundsätzlich so lange, wie auch Familienbeihilfe für das Kind bezogen wird.

Die Höhe des Absetzbetrages verringert sich auf 500 Euro, sobald ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Auch hier ist weiterhin der Bezug von Familienbeihilfe für das betreffende Kind Voraussetzung für den Familienbonus. Andere Regelungen gibt es im Hinblick auf Alleinverdiener oder -erzieher, die lediglich ein geringes Einkommen erhalten. Diese bekommen nämlich im Zuge der Steuerreform einen sogenannten Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 250 Euro pro Jahr und Kind.

Voraussetzungen

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass theoretisch ab dem ersten Steuer-Euro die Möglichkeit bestünde, den Familienbonus zu beziehen und in Anspruch zu nehmen. Der Maximalbetrag wird in etwa ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 1.700 Euro bei einem Kind im Haushalt ausbezahlt.

Ab wann kann man mit dem Familienbonus Plus rechnen? Wie kann man den Familienbonus Plus erhalten?

Der Familienbonus Plus wird mit dem Jahr 2019 in Kraft gesetzt. Bezüglich der Inanspruchnahme des Familienbonus Plus gibt es zwei Varianten, aus denen es grundsätzlich zu wählen gilt. Man kann diesen nämlich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung oder aber auch über die Lohnverrechnung jeweils ab dem Jahr 2019 in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass man den Familienbonus bei der Variante mit der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung erst ab 2020 bekommt, da diese dann für das Jahr 2019 gilt.

Weitere Informationen zum Familienbonus Plus:

Es gibt außerdem keinen Deckel im Hinblick auf den Familienbonus Plus. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich keine Maximalhöhe des Bezuges gibt. Die einzige Begrenzung, welche es in diesem Zusammenhang gibt, ist der Maximalbetrag, den man pro Kind und Jahr bekommt. Müsste demnach eine Person angenommen 4.500 Euro an Einkommenssteuer entrichten, so würde diese Person, wenn sie drei Kinder hat, welche unter 18 Jahre alt sind und der Maximalbetrag gewährleistet wird, keine Steuer mehr bezahlen müssen. Die Rechnung hierzu wäre ganz einfach: 4.500 Euro – 3 x 1.500 Euro = 0 Euro.

Auch interessant ist, dass sich Ehepartner und Partner darauf einigen können, ob eine Person der beiden den vollen Familienbonus in Anspruch nimmt oder ob dieser in einem Verhältnis von 50:50 aufgeteilt wird. Eine doppelte Beanspruchung von zweimal 100% ist hierbei jedoch nicht gestattet. Bezüglich getrenntlebender Eltern gibt es ebenso Regelungen. Hier ist vorgesehen, dass der Familienbonus Plus entweder von der erziehungsberechtigten Person oder aber auch von der Person, die Unterhaltszahlungen leistet, bezogen werden kann. Aber auch hier ist es möglich, eine Verteilung zu wählen, welche oben bereits beschrieben wurde. Ist der zu zahlende Steuerbetrag geringer als der zugesprochene Familienbonus, so entfällt folglich die zu leistende Steuerschuld zur Gänze. Das kommt gerade geringverdienenden Eltern zugute.

Nur für Kinder, die auch im Inland leben steht einem der Familienbonus Plus zu. Lebt ein Kind innerhalb der EU, dem EWR-Raum oder der Schweiz, so kann durchaus ein Familienbonus bezogen werden, dieser wird jedoch indexiert. Dies bedeutet, dass der Betrag an das Preisniveau angepasst wird. Für alle anderen Kinder, die nicht im Inland, in der EU, dem EWR-Raum oder der Schweiz leben, wird auch kein Familienbonus gestattet.

Mit den Regelungen des Familienbonus Plus und dessen Inkrafttreten soll es überdies keinerlei Schlechterstellung für Menschen mit Behinderung geben. Eltern mit behinderten Kindern können in Zukunft somit nicht nur einen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, sondern weiterhin auch einen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. erhöhte Familienbeihilfe. Diese Regelungen gibt es, damit es hierbei zu keinerlei Benachteiligungen kommt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man also sehen, dass der Familienbonus durchaus eine gute Sache ist, ungeachtet dessen, dass es sich hierbei um die größte Förderungsmaßnahme handelt, die es bisher gab. Familien im Allgemeinen, aber auch gerade geringverdienende Eltern werden finanziell entlastet. Dies sorgt bestimmt bei vielen für eine Erleichterung, da es nicht selten vorkommt, dass man sich als Eltern von Kindern vieles nicht leisten kann und auf einiges verzichten muss. Mit dem Betrag, den man sich bezüglich der Steuerzahlung erspart, kann man wiederum etwas für sich und seine Kinder ausgeben.

Weitere Informationen finden man unter anderem hier.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor zu Steuer- und Finanzthemen in Österreich und stellt alle Informationen und Inhalte zur Arbeitnehmerveranlagung in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 04/2024